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Allgemeine Geschäftsbedingungen

VEREINBARUNG & VERHALTENSREGELN FÜR DIE ANHÄNGER DER ANHÄNGER4YOU GmbH

1. Mietpreis
Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei der Anmietung geltenden Tarife, welche in den
Geschäftsräumen des Vermieters als unverbindliche Preisempfehlung ausliegen. Bei Sondertarifen
richtet sich der Mietpreis nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.


2. Zahlungsbedingungen
Der gesamte Mietpreis ist bei Abholung des Anhängers ohne Abzug vollständig zu bezahlen. Die Wahl
des Zahlungsmittels bestimmt der Vermieter. Er kann vor Übergabe des Mietobjekts eine zusätzliche
Kaution bis zur Höhe des Wertes des Mietobjekts verlangen. Wird eine Mietanhängerrechnung
kreditiert und nicht innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe des Fahrzeugs bezahlt, kommt der
Mieter mit überschreiten dieses Zeitraumes in Verzug. Nach Verzugseintritt haftet der Mieter für
Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen. Weitergehende Ansprüche des Vermieters aus Verzug
bleiben hiervon unberührt. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.


3. Unfälle / Diebstahl
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Mieter sofort die
Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
Spätestens bei Rückgabe des Anhängers hat der Mieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter
Vorlage eines vollständigen Unfallberichtes dem Vermieter von dem Unfall zu berichten. Der
Unfallbericht muss Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen, die
vollständige Anschrift des Unfallverursachers, das Kennzeichen sowie die Haftpflichtversicherung
umfassen. Der Mieter darf grundsätzlich gegnerische Ansprüche nicht anerkennen.


4. Fahrzeugzustand
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen
Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Darüber hat der Mieter sich vor Ingebrauchnahme
des Anhängers beim Vermieter zu informieren. Der Mieter hat den Anhänger regelmäßig zu prüfen,
ob sich dieser im verkehrssicheren Zustand befindet, sowie dass der Anhänger ordnungsgemäß
verschlossen ist.


5. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er den Anhänger beschädigt oder
sonstige schuldhafte Vertragsverletzungen begeht. Insbesondere hat der Mieter den Anhänger in
dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, indem er ihn übernommen hat. Die Haftung des Mieters
erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigerkosten, Abschleppkosten,
Wertminderung, oder Mietausfallkosten. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter nachzuweisen,
dass der geltend gemachte Schadensersatzbetrag tatsächlich niedriger ist. Mehrere Mieter haften als
Gesamtschuldner. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen im Zeitraum des
tatsächlichen Besitzes des Anhängers.


6. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus
haftet der Vermieter nur im Rahmen der bestehenden Kraftfahrzeugversicherung für den jeweiligen
Mietanhänger. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, haftet der

Vermieter des Pkw-Anhängers für diese Schäden nicht. Der Mieter hat das Recht, dem Vermieter
nachzuweisen, dass der entstandene Schaden durch den Vermieter in schuldhafter Weise (Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit) verursacht wurde.


7. Versicherung
Die Versicherung erstreckt sich auf eine Haftpflicht und ist auf Europa beschränkt.
a) bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeugs (Anhänger)
oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen
Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich
Restwertes, es sei denn, der Mieter hat den Eintritt des Schadens nicht zu vertreten. Bei Diebstahl
des Fahrzeugs (Anhänger) haftet in vollem Umfang der Mieter.
b) daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere
Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und Verwaltungskostenpauschale.

8. Benutzung des Anhängers
Der Anhänger darf nur vom Mieter, dessen Arbeitnehmern oder Mitgliedern seiner Familie oder den
im Mietvertrag stehenden Fahrern geführt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob
berechtigte Fahrer sich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befinden. Der Mieter hat das Handeln
des jeweiligen Fahrers wie sein Eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen
dieses Vertrages gelten auch zu Gunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers. Sofern das
Mietfahrzeug nicht vom Mieter selbst abgeholt wird, sondern von einem nach dem Mietvertrag
berechtigten Fahrer oder von einem Vertreter des Mieters, behält sich der Vermieter vor, diese
Person in Anspruch zu nehmen für die offenen Forderungen, die der Mieter nicht ausgleicht. Vor
Antritt der Fahrt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Stellt der Mieter
Mängel fest, sind diese in einem schriftlichen Mängelprotokoll zu rügen. Während der Mietzeit ist
regelmäßig die Verkehrssicherheit des Anhängers zu prüfen. Der Mieter darf den gemieteten
Gegenstand nicht überladen, ebenso wenig die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges. Die
Ladung muss ordnungsgemäß gesichert sein und eine überhöhte Ladung ist zu vermeiden. Der
Mieter ist weiterhin verpflichtet, bei schlechten Straßenverhältnissen seine Geschwindigkeit
anzupassen und Vorsicht walten zu lassen. Teile am Anhänger dürfen nur nach Rücksprache und
Genehmigung des Vermieters ausgetauscht und verändert werden. Dem Mieter ist es untersagt, das
Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen zu Testzwecken, sowie zu sonstigen rechtswidrigen
Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen und Dritten zur
Verfügung zu stellen. Fahrten außerhalb Deutschlands sind nur mit schriftlicher vorheriger
Zustimmung des Vermieters zulässig.

9. Rückgabe des Anhängers
Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages nur mit
vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Die Kulanzfrist für die Rückgabe beträgt
eine Stunde nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietzeit. Der Mieter ist verpflichtet, den
Anhänger bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am Geschäftssitz des Vermieters zurück zu geben.
Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters geschehen, wobei eine verspätete
Rückgabe dem Vermieter rechtzeitig telefonisch oder schriftlich mitzuteilen ist. Der Mieter ist
verpflichtet, den Anhänger samt dazu gehörenden Fahrzeugpapieren und Zubehör an den Vermieter
zurück zu geben. Die Mietvertragsparteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann hierzu nach Kündigung die
unverzügliche Herausgabe des Anhängers, des vollständigen Zubehörs und des Kfz-Scheins verlangen.


10. Allgemeine Bestimmungen
Alle Unterzeichner des Mietvertrages, auch wenn sie sich als Vertreter des Mieters bezeichnen,
haften neben der Person, Firma oder Organisation, für die der Mietvertrag geschlossen wurde
persönlich als Gesamtschuldnern. Als Vertreter versichert der Unterzeichner zum Abschluss des
Mietvertrages zu, zur Übernahme und zur Nutzung des Mietgegenstandes bevollmächtigt zu sein. Bei
Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und das
deutsche Recht anzuwenden. Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestritten und rechtskräftig
festgestellten Forderungen ausgeschlossen.

11. Reservierung
Reservierungen sind zur Tarifwahl verbindlich, jedoch nicht zur tatsächlichen Verfügbarkeit des
Anhängertyps. Sämtliche Reservierungen sind erst nach der Bestätigung des Vermieters als
verbindlich anzusehen.

12. Ersatzleistung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des
angemieteten Anhängers einen Ersatzanhänger zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, einen
Ersatzanhänger zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu
machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück. Jeder
weitergehende Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

13. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das örtlich zuständige Amtsgericht des
Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters.

14. Datenschutzklausel
Folgende persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter in der EDV verarbeitet, gespeichert,
übermittelt und genutzt werden: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Mieters,
sowie offene Forderungen, die dem Vermieter gegen den Mieter zustehen. GPS-Koordinaten und
Geschwindigkeitsangaben können bei uns ebenfalls auf unseren Servern gespeichert werden.
Die Weitergabe der oben bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder
Unternehmen erfolgen: Kreditkarteninstitute, Anwaltskanzleien, Rechtsverfolgungsbehörden,
Inkassoinstitute. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit
dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters oder der oben bezeichnenden
Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige
Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn die bei der
Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24
Stunden nach der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, vom Mieter gegebene
Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten nicht eingelöst oder protestiert werden und die
Mietwagenrechnung nicht bezahlt wird, oder dass das gemietete Fahrzeug gestohlen oder
beschädigt wird.


15. Schriftform / Rücktritt
Der Mietvertrag kann nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon
unberührt. Der Mieter hat das Recht, die Aufhebung des Mietvertrages vor dem vereinbarten
Mietbeginn zu verlangen. Erfolgt der Wunsch des Rücktritts bis drei Tage vor Mietbeginn, so kann der
Vermieter maximal eine evtl. Anzahlung in Höhe von 20 % einbehalten. Danach ist die
Mietaufhebung bis zum vereinbarten Mietbeginn nur gegen Barzahlung von 40 % des vereinbarten
Mietpreises möglich.

16. Allgemeines
Die im Vertrag genannten Fahrer sind seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen EUFührerscheins. Dieser wird durch den Mieter/Fahrer dem Vermieter bei Fahrzeugübergabe ohne
Aufforderung vorgelegt. Das Mindestalter der Fahrer beträgt 18 bzw. 19 Jahre. Mögliche
Strafzahlungen (Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken o.ä.) innerhalb des Mietzeitraumes
sind durch den Mieter/Fahrer selbstständig anzukündigen und sofort zu begleichen. Ansonsten fallen
pro Fall 25 € an Verwaltungspauschalen an. Die maximale Geschwindigkeit des Anhängers (80/100
km/h) darf nicht überschritten werden. Verkehrsregeln gemäß der StVO sowie
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind strikt einzuhalten. Für die korrekte Ladungssicherung ist der
Mieter zuständig. Bei einem Unfall kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei und rufen folgende
Nummer an: 07366- 2090892. Nehmen Sie Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft sowie sämtliche
Personalien des Unfallgegners auf, fotografieren Sie die Unfallstelle und dokumentieren Sie alle
relevanten Daten vollständig und rechtssicher. Sollte bei Rückgabe des Anhängers Zubehör fehlen
(Schloss, Keile, Spanngurte etc.) wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25€ fällig.

17. Anhänger mit einem Ortungssystem (GPS)
Alle Anhänger der Anhänger4You GmbH sind mit einer Technik ausgestattet, die die Position des
Anhängers bestimmbar macht. Sie willigen ein, dass die Anhänger4You GmbH GPS-Koordinaten und
Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn Sie den
Anhänger nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgeben. Die Erhebung, Speicherung und
Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes unserer Fahrzeugflotte und der
vertraglichen Rechte von Anhänger4You GmbH. Wir weisen darauf hin, dass die Anhänger4You
GmbH aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet
werden kann.

KAUTIONEN
S Anhänger
Inland: 50 €, Ausland: 150 €

M Anhänger
Inland: 100 €, Ausland: 200 €

L Anhänger
Inland: 150 €, Ausland: 250 €

XL Anhänger
Inland: 200 €, Ausland: 300 €

Mit Ihrer Unterschrift/Buchung erkennen die Vertragspartner (Fahrer und Vertragspartner) diese
Vereinbarung sowie die AGB´s/Regelungen der Anhänger4You GmbH an und versichern dessen
strikte Einhaltung.


Stand der AGB: August 2022